Blog · ca. 7 Minuten · September 15, 2026
Feuchtesanierung ausschreiben: Warum Feuchteprofil und Salzanalyse ins Leistungsverzeichnis gehören und was die VOB/A zur produktneutralen Beschreibung verlangt.

Kurz gesagt: In die Ausschreibung einer Feuchtesanierung gehören die Ergebnisse einer Voruntersuchung: wie feucht das Mauerwerk ist, welche Salze es enthält und woher das Wasser kommt. Die VOB/A verlangt, dass alle Bieter die Leistung gleich verstehen und ihre Preise sicher berechnen können. Bei feuchtem Mauerwerk gelingt das nur mit Messwerten, nicht mit Annahmen.
Sie als Hochbauamt oder Vergabestelle kennen die Lage: Der Keller der Grundschule oder des Rathauses ist feucht, die Mittel sind bewilligt, die Ausschreibung soll raus. Oft liegt dafür nur ein Angebot oder ein Ausschreibungstext aus dem Internet vor. Beides beschreibt eine Maßnahme, aber nicht Ihr Gebäude. In diesem Beitrag zeige ich, was ein Leistungsverzeichnis für die Feuchtesanierung braucht, damit es neutral, kalkulierbar und fachlich richtig ist. Er gehört zur Reihe Öffentliche Gebäude untersuchen lassen.
Legen Sie Ihren Entwurf neben diese Fragen. Jedes Nein ist ein Hinweis, dass eine Grundlage fehlt:
Wenn Sie Bauleistungen nach der VOB/A vergeben, setzt Abschnitt 1, § 7 den Rahmen für die Leistungsbeschreibung. Ich gebe die Kernpunkte sinngemäß wieder, gestützt auf den vom Bundesbauministerium veröffentlichten Text der VOB/A, Ausgabe 2019:
Dazu kommt § 7b: In der Regel besteht die Leistungsbeschreibung aus einer Baubeschreibung und einem Leistungsverzeichnis, das in Teilleistungen gegliedert ist. Unter einer Position stehen nur Leistungen, die technisch und für die Preisbildung gleichartig sind.
Für die Feuchtesanierung folgt daraus etwas sehr Praktisches. Die Wasserverhältnisse am Bauwerk sind bei einem feuchten Keller der Kern der Aufgabe. Wer sie nicht kennt, kann sie nicht beschreiben. Dann wandert das Risiko in Bedarfspositionen, Pauschalen und spätere Nachträge. Die Voruntersuchung ist deshalb keine Kür vor der Ausschreibung, sondern liefert den Stoff, aus dem die Leistungsbeschreibung besteht.
Bitte beachten Sie: Das ist eine allgemeine fachliche Darstellung und keine Rechtsberatung. Welche Vergaberegeln für Ihre Maßnahme im Einzelnen gelten, klären Sie mit Ihrer Vergabestelle oder im Zweifel anwaltlich.
Eine Voruntersuchung, aus der sich eine Ausschreibung ableiten lässt, beantwortet fünf Fragen:
Aus diesen Ergebnissen entstehen die Bausteine der Ausschreibung: die Ursache als Teil der Baubeschreibung, Messprotokolle und Lagepläne als Anlage, Mengen aus dem Feuchtebild und, wo mehrere Wege möglich sind, Varianten. Ob außen oder innen abgedichtet wird, ob eine Horizontalsperre nötig ist und welcher Putz folgt, sollte vor dem Leistungsverzeichnis entschieden sein. Wo mehrere Wege in Frage kommen, ordne ich sie im Gutachten oder Sanierungskonzept ein, damit Ihr Gremium entscheiden kann. Für Verfahren im Bestand ziehe ich neben den Normen auch die Merkblätter der WTA heran, der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege. Sie sind Regeln eines Fachverbands, keine Gesetze.
Weitere Beispiele, in denen Verfahren und Ursache nicht zusammenpassen, finden Sie im Beitrag Wenn das Verfahren nicht zur Ursache passt.
Sinnvoll ist ein Sachverständiger, wenn die Ursache noch offen ist, wenn eine frühere Sanierung nicht gehalten hat oder wenn Ihnen im Haus die Erfahrung mit Bauwerksabdichtung und salzbelastetem Mauerwerk fehlt. Dann liefere ich die Voruntersuchung und auf Wunsch die Ausschreibungsunterlagen, also Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, herstellerneutral und auf Grundlage des Befunds. Wie Sie selbst die Gutachterleistung sauber beschreiben, erklärt der Beitrag Gutachterleistung vergeben.
Nicht nötig ist das, wenn bereits ein aktuelles Gutachten mit Messwerten, Salzanalyse und klarer Ursache vorliegt und Ihr Hochbauamt Leistungsverzeichnisse dieser Art selbst aufstellt. Auch eine kleine, örtlich begrenzte Reparatur, etwa an einem undichten Fallrohr, braucht kein eigenes Leistungsverzeichnis für eine Feuchtesanierung.
Nach § 7 Abs. 2 VOB/A ist der Verweis auf Marken oder Produkte nur ausnahmsweise zulässig und dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“. Fachlich ist es meist besser, die geforderten Eigenschaften zu beschreiben. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, klären Sie mit Ihrer Vergabestelle.
Fachlich sollte sie vorher abgeschlossen sein, denn ihre Ergebnisse sind die Grundlage des Leistungsverzeichnisses. Wie die Gutachterleistung vergeben wird, ist eine Frage des Vergaberechts, die Ihre Vergabestelle beantwortet.
So konkret, dass Bieter sicher kalkulieren können. Bei der Feuchtesanierung heißt das: Wandflächen, Laufmeter und Höhen aus Aufmaß und Feuchtebild, nicht aus einer Schätzung pro Raum.
Der Aufwand hängt von Größe und Art der Maßnahme ab. Den Umfang stimme ich deshalb vorab mit Ihnen ab. Die Preise für Analysetermin, Gutachten und Sanierungskonzept finden Sie unter Preise.
Sie bereiten eine Feuchtesanierung an einem öffentlichen Gebäude vor und wollen ein Leistungsverzeichnis, das auf Messwerten steht? Schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Mehr zu meiner Arbeit bei feuchten Wänden finden Sie unter Feuchtigkeitsschäden, den Weg vom Befund zur Ausschreibung im Beitrag Feuchter Keller in Schule oder Rathaus. Termin anfragen
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.