Blog · ca. 11 Minuten · August 11, 2026
Schimmel, feuchter Keller, Starkregen, Radon oder Ausschreibung: Was Kommunen und Schulträger vor der Sanierung öffentlicher Gebäude klären sollten.

Kurz gesagt: Bevor eine Kommune ein Schulgebäude, eine Turnhalle oder ein Rathaus saniert, sollte die Ursache des Schadens feststehen. Erst dann lässt sich sagen, welche Maßnahme nötig ist, wie dringend sie ist und was in die Ausschreibung gehört. Ein unabhängiger Befund gibt Verwaltung, Rat und Vergabestelle dafür eine nachvollziehbare Grundlage.
Feuchte Kellerwände im Rathaus, Schimmel in einer Kita-Gruppe, Abplatzungen im Parkhaus, Wasser in der Turnhalle nach dem letzten Starkregen: Für Sie als Gebäudemanagement, Hochbauamt oder Schulträger sind das keine Einzelfälle, sondern Alltag. Die meisten dieser Schäden lassen sich gut erklären und gezielt beheben. Schwierig wird es meist erst, wenn die Sanierung vor der Ursachenklärung beginnt.
In diesem Ratgeber zeige ich, welche Anlässe in Kommunen typisch sind, welche Fragen Sie vor einer Sanierung klären sollten und wann ein Bausachverständiger hilft. Ich bin Bausachverständiger und Fachkraft für Schimmelpilzsanierung mit Büro in Nümbrecht und arbeite im Oberbergischen Kreis und in den angrenzenden Regionen.
Nicht jeder Schaden an einem öffentlichen Gebäude braucht ein Gutachten. Gehen Sie diese Punkte durch. Je mehr davon zutreffen, desto eher lohnt sich eine Untersuchung vor dem nächsten Schritt:
Zu jedem dieser Anlässe gibt es in dieser Serie einen eigenen Beitrag.
Schimmel in Räumen, in denen Kinder den Tag verbringen, sorgt verständlicherweise schnell für Unruhe. Fachlich ist er fast immer ein Feuchteproblem: Kondensat an kalten Bauteilen, Feuchte aus dem Mauerwerk oder ein Leck. Für Sie als Träger zählt, den Befall sachlich einzuordnen und die Ursache zu klären. Wie Sie vorgehen und was Sie Eltern sagen können, lesen Sie im Beitrag Schimmel in Schule oder Kita. Duschen und Umkleiden haben eigene Regeln, dazu der Beitrag Turnhalle und Umkleiden.
Keller älterer Schulen, Rathäuser und Feuerwehrhäuser wurden oft nicht als Aufenthaltsräume geplant, dienen heute aber als Archiv, Werkraum oder Technikraum. In Hanglagen, wie sie im Oberbergischen Kreis und im Bergischen Land häufig sind, drückt Wasser zudem von der Bergseite gegen die Wand. Ob aufsteigende Feuchte, seitlich eindringendes Wasser, Kondensat oder Salze die Ursache sind, entscheidet über das richtige Verfahren. Mehr dazu im Beitrag Feuchter Keller in Schule oder Rathaus.
Nach einem Unwetter muss es schnell gehen, und gleichzeitig will die Versicherung wissen, was passiert ist. Wer vor der Trocknung fotografiert, misst und den Eintrittsweg festhält, hat später deutlich weniger Diskussionen. Wie das geht, steht im Beitrag Nach Starkregen: Schäden belastbar dokumentieren.
Tausalz, das Fahrzeuge im Winter hereintragen, und die Karbonatisierung, also der langsame Verlust des natürlichen Rostschutzes im Beton, greifen die Bewehrung an. Sichtbar wird das oft erst durch Rostfahnen oder Abplatzungen. Wann bei einem kommunalen Parkhaus ein Gutachten fällig ist, lesen Sie im Beitrag Parkhaus und Tiefgarage der Kommune. Die Grundlagen finden Sie auch auf der Seite Tiefgaragensanierung.
Radon ist ein natürliches radioaktives Gas aus dem Boden. Für Arbeitsplätze legt das Strahlenschutzgesetz einen Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter im Jahresmittel fest (§ 126 StrlSchG). Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, sondern ein Maßstab dafür, ab wann Schutzmaßnahmen angezeigt sind. Betroffen sind vor allem Arbeitsplätze im Keller und im Erdgeschoss. Was in NRW gilt, erkläre ich im Beitrag Radon an Arbeitsplätzen in öffentlichen Gebäuden. Grundlagen finden Sie auf der Seite Radon.
Nach Straßen- oder Kanalbau melden sich manchmal Anlieger mit Rissen. Ob die schon vorher da waren, lässt sich im Nachhinein kaum klären. Eine Beweissicherung vor Baubeginn hält den Zustand mit Datum fest. Wie das abläuft und wo die Grenzen liegen, lesen Sie im Beitrag Beweissicherung vor Straßen- und Kanalbau und im Ratgeber Beweissicherung am Haus.
Eine Sanierung ist nur so gut wie ihre Leistungsbeschreibung. Steht darin ein Verfahren, das nicht zur Ursache passt, bekommen Sie genau dieses Verfahren, sauber ausgeführt und trotzdem wirkungslos. Warum die Voruntersuchung ins Leistungsverzeichnis gehört, steht im Beitrag Leistungsverzeichnis für die Feuchtesanierung. Was die Vergabestelle beim Beauftragen eines Gutachters beachten sollte, lesen Sie im Beitrag Gutachterleistung vergeben.
Ob Schule, Kita oder Rathaus: Diese fünf Fragen sollten beantwortet sein, bevor Geld in eine Maßnahme fließt.
Was ich messe, richtet sich nach der Frage:
Laboranalysen, Probenentnahmen und Langzeitmessungen berechne ich gesondert und bespreche sie vorher mit Ihnen. Den Ablauf eines Termins beschreibe ich im Beitrag Ablauf eines Ortstermins.
Welche Leistung passt, hängt davon ab, was Sie am Ende in der Hand haben müssen:
Die aktuellen Konditionen finden Sie unter Preise. Für eine Anfrage reicht eine kurze Beschreibung von Gebäude, Schaden und Anlass über die Seite Kontakt. Welche Unterlagen Ihre Vergabestelle für die Beauftragung braucht, stimme ich gern mit Ihnen ab.
Bei öffentlichen Gebäuden wiegen diese Fehler schwer, weil Haushaltsmittel gebunden sind und Räume oft lange gesperrt bleiben:
Warum ein Verfahren, das nicht zur Ursache passt, so häufig scheitert, erkläre ich im Beitrag Wenn das Verfahren nicht zur Ursache passt.
Ein Gutachter ist sinnvoll, wenn die Ursache unklar ist, eine größere Summe im Raum steht, Gremien eine Entscheidungsgrundlage brauchen, Dritte beteiligt sind oder eine frühere Sanierung nicht gehalten hat.
Sie brauchen keinen Gutachter, wenn die Ursache offen liegt und der Schaden klein ist. Eine verstopfte Rinne, eine gerissene Fuge in der Dusche oder eine defekte Regenfallrohrverbindung behebt der Fachbetrieb. Auch das sage ich offen: Entwarnung ist ein Ergebnis und kein verlorener Auftrag.
Wie Sie diese Frage allgemein entscheiden, beschreibe ich im Ratgeber Wann brauche ich einen Bausachverständigen?. Mehr zu nassen Wänden und Kellern finden Sie auf der Seite Feuchtigkeitsschaden, zu Schimmel auf der Seite Schimmelschaden.
Zu einem ehrlichen Befund gehört, die eigenen Grenzen zu nennen:
Jeder Beitrag vertieft einen Anlass aus diesem Ratgeber:
Ja. Für Kommunen, Schulträger und andere öffentliche Auftraggeber biete ich dieselben Leistungen an wie für private Auftraggeber, dazu auf Wunsch die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen. Mein Büro liegt in Nümbrecht. Ich arbeite im Umkreis von etwa einer Stunde Fahrzeit, also im Oberbergischen Kreis und in den angrenzenden Regionen.
Ich verdiene nicht an der Sanierung und vertrete keine Methode und kein Produkt. Mein Gutachten ist aber ein Privatgutachten für Sie als Auftraggeber. Ich bin nicht gerichtlich bestellt und bei einer Beweissicherung keine Stelle, die für beide Seiten tätig ist.
Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung. Der Vor-Ort-Termin findet in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen statt und dauert je nach Gebäude und Frage 1–4 Stunden. Ein schriftliches Gutachten liegt meist 1–2 Wochen nach dem Termin vor.
Mein Ziel ist ein Befund, den auch Nichtfachleute verstehen: Ursache, Dringlichkeit und Varianten in klaren Worten. Ob ein Termin im Gremium sinnvoll ist, besprechen Sie am besten bei der Anfrage mit mir.
Sie haben einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude oder bereiten eine Sanierung vor? Schreiben Sie mir kurz, um welches Gebäude es geht und was Sie klären möchten. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Erreichbar bin ich montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr. Termin anfragen
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Vergabeberatung.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.