Blog · ca. 7 Minuten · August 25, 2026
Rathaus, Schule, Bauhof: Wann das Strahlenschutzgesetz an Arbeitsplätzen eine Radonmessung verlangt, was in NRW ohne Vorsorgegebiete gilt und was sinnvoll ist.

Kurz gesagt: Für Arbeitsplätze in Innenräumen nennt das Strahlenschutzgesetz einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel. Eine gesetzliche Messpflicht trifft in NRW die meisten öffentlichen Gebäude derzeit nicht, weil das Land keine Radonvorsorgegebiete ausgewiesen hat. Ausnahmen sind bestimmte Arbeitsfelder wie die Wasserversorgung sowie eine Anordnung der Behörde. Eine freiwillige Messung in Büros, Werkstätten und Räumen im Keller oder Erdgeschoss ist trotzdem sinnvoll.
Radon ist ein radioaktives Edelgas aus dem Boden, das man weder sieht noch riecht. In den allermeisten Gebäuden ist die Konzentration unauffällig. Ob das auch für Ihr Rathaus, Ihren Bauhof oder Ihre Schule gilt, zeigt nur eine Messung. Hier ordne ich ein, was das Gesetz für Sie als Kommune oder Schulträger regelt und was nicht.
Radon selbst können Sie nicht wahrnehmen. Erkennen können Sie aber, welche Räume Sie zuerst ansehen sollten:
Liegen alle Arbeitsplätze in oberen Geschossen, ist das Thema meist nachrangig.
Radon entsteht im Boden beim Zerfall von Uran und dringt über undichte erdberührte Bauteile ein. Rechtlich ist der Schutz an Arbeitsplätzen im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ab § 126 geregelt. Die folgenden Punkte habe ich am Gesetzestext geprüft. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
§ 126 StrlSchG legt für Arbeitsplätze einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) fest, bezogen auf das Jahresmittel. Für Aufenthaltsräume nennt § 124 denselben Wert. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, sondern ein Maßstab, ab dem Maßnahmen zur Senkung angezeigt sind.
Nach § 127 Abs. 1 StrlSchG muss messen lassen, wer für einen Arbeitsplatz in einem Innenraum verantwortlich ist, wenn
Außerdem kann die zuständige Behörde Messungen an anderen Arbeitsplätzen anordnen, wenn es Anhaltspunkte für eine Überschreitung gibt. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und Beschäftigten sowie Personalrat mitzuteilen (§ 127 Abs. 3 und 4).
Das Land NRW hat im Januar 2021 mitgeteilt, dass es keine Radonvorsorgegebiete ausweist. Das Kriterium dafür, eine Überschreitung des Referenzwerts in mindestens zehn Prozent der Gebäude auf mindestens 75 Prozent der Fläche, ist an keinem Ort im Land erfüllt. Für Sie heißt das: Die erste Fallgruppe des § 127 greift in NRW derzeit nicht. Eine Entwarnung für das einzelne Gebäude ist das nicht. Warum, erkläre ich im Beitrag Keine Radonvorsorgegebiete in NRW.
Liegt der Jahresmittelwert an einem Arbeitsplatz über dem Referenzwert, verlangt § 128 StrlSchG Maßnahmen zur Senkung und eine Kontrollmessung, die innerhalb von 30 Monaten erfolgt sein muss. Gelingt die Senkung nicht, folgen Anmeldung und Abschätzung der Exposition (§§ 129, 130). Ob und welche Pflichten sich aus einem Wert ergeben, den Sie freiwillig ermittelt haben, klären Sie bitte mit der zuständigen Behörde oder Ihrer Rechtsabteilung.
Für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Hausmeister ist die Schule oder Kita ein Arbeitsplatz. Für die Kinder sind die Räume Aufenthaltsräume, für die § 124 den Referenzwert nennt, ohne daran für bestehende Gebäude eine Messpflicht zu knüpfen. Arbeiten im Gebäude Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber, klären Sie die Verantwortung nach § 127 Abs. 2 bitte vorab.
Beim Neubau gilt die Radonvorsorge in NRW nach § 123 Abs. 1 als erfüllt, wenn der Feuchteschutz nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten ist. Bei Umbauten, die den Luftwechsel erheblich verringern, etwa beim Fenstertausch, soll der Bauherr nach § 123 Abs. 4 Maßnahmen zum Radonschutz in Betracht ziehen.
Bei einer freiwilligen Radonmessung gehe ich so vor:
Am Ende steht eine Aussage, ob Handlungsbedarf besteht, und eine Empfehlung, welche Maßnahme zur Ursache passt. Wie eine Messung im Einzelnen abläuft, lesen Sie im Beitrag Radonmessung: Wie sie wirklich abläuft.
Wichtig für Pflichtmessungen: Besteht eine Messpflicht oder ordnet die Behörde eine Messung an, verlangt § 155 der Strahlenschutzverordnung eine Messung über zwölf Monate. Die Messgeräte sind bei einer vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannten Stelle anzufordern, die sie auch auswertet. Ich bin keine vom BfS anerkannte Stelle. Meine Radonmessung ist eine freiwillige Messung zur Orientierung und zur Ursachensuche und ersetzt eine Pflichtmessung nach § 155 StrlSchV nicht. Die anerkannten Stellen listet das BfS.
Eher nicht nötig ist ein Sachverständiger, wenn Sie nur wissen möchten, ob in einem Gebäude überhaupt nennenswert Radon vorkommt. Dafür können Sie passive Messgeräte bei einer anerkannten Stelle bestellen und selbst aufstellen.
Sinnvoll ist eine fachliche Einschätzung,
Welche Fragen Sie vor einer Sanierung öffentlicher Gebäude allgemein klären sollten, fasst der Leitartikel Öffentliche Gebäude untersuchen lassen zusammen. Geht es in derselben Einrichtung auch um Schimmel, hilft der Beitrag Schimmel in Schule oder Kita.
In den meisten Gebäuden derzeit nicht, weil NRW keine Radonvorsorgegebiete ausgewiesen hat. Eine Pflicht besteht aber für Arbeitsplätze in den Arbeitsfeldern nach Anlage 8 StrlSchG, etwa in der Wasserversorgung, und wenn die Behörde eine Messung anordnet. Fachliche Anlaufstelle in NRW ist die Zentrale Radonstelle am Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw).
Nein. Pflichtmessungen laufen nach § 155 StrlSchV über zwölf Monate mit Geräten einer vom BfS anerkannten Stelle. Ich bin keine solche Stelle. Meine Messung dient der Orientierung, der Suche nach Eintrittswegen und der Planung von Maßnahmen.
Kein Grund zur Panik, der Referenzwert bezieht sich auf das Jahresmittel. Ein erhöhter Wert ist aber ein klarer Hinweis, zu handeln. Mehr zum gesundheitlichen Hintergrund lesen Sie im Beitrag Radon und Gesundheit.
Sie möchten Arbeitsplätze in Keller oder Erdgeschoss Ihrer Gebäude einordnen lassen? Wie ich beim Thema Radon vorgehe, lesen Sie auf der Seite Radon, Einzelheiten zur Messung unter Radonmessung. Die Konditionen finden Sie unter Preise, Ihre Anfrage stellen Sie über Kontakt. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen.
Quellen: StrlSchG § 126, § 127, § 128, § 123 und Anlage 8; StrlSchV § 155; Land NRW: Keine Ausweisung von Radonvorsorgegebieten (28.01.2021); BfS: Radon am Arbeitsplatz; Zentrale Radonstelle NRW.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


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Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

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