Radon

Keine Radonvorsorgegebiete in NRW: Warum das keine Entwarnung für Ihr Haus ist

Blog · ca. 5 Minuten · July 16, 2026

In Nordrhein-Westfalen ist keine Gemeinde als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen. Was das rechtlich bedeutet – und was trotzdem gilt.

In anderen Bundesländern sind ganze Gemeinden als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen, in Nordrhein-Westfalen dagegen keine einzige. Das klingt nach Entwarnung. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn der Begriff beschreibt eine statistische Schwelle für ganze Gemeinden – nicht die Situation in einem einzelnen Haus.

Was ein Radonvorsorgegebiet ist

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Länder, Gebiete festzulegen, in denen zu erwarten ist, dass in mindestens zehn Prozent der Gebäude der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschritten wird (§ 121 StrlSchG). Die wissenschaftliche Auswertung für NRW hat ergeben, dass keine Gemeinde dieses Kriterium erfüllt. Deshalb wurde auch keine ausgewiesen.

Was das nicht bedeutet

Unterhalb der Zehn-Prozent-Schwelle kann es trotzdem einzelne Gebäude mit deutlich erhöhten Werten geben. Die Messprogramme der Zentralen Radonstelle zeigen das: Im Hohen Venn und in der Nordeifel lagen rund 4 % der gemessenen Gebäude über dem Referenzwert, in einzelnen Kommunen bis zu 16 %. Auch im Programm für Arnsberg, Balve und Sundern gab es Überschreitungen in einem kleineren Teil der Wohngebäude.

Was in ganz NRW trotzdem gilt

  • Der Referenzwert — 300 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel gelten als Maßstab für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze, unabhängig davon, ob ein Vorsorgegebiet ausgewiesen ist (§§ 124, 126 StrlSchG). Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, sondern eine Schwelle, ab der Schutzmaßnahmen angezeigt sind.
  • Neubauten — Wer neu baut, muss grundsätzlich Vorkehrungen treffen, die das Eindringen von Radon verhindern oder erheblich erschweren (§ 123 StrlSchG). In Vorsorgegebieten käme zusätzlich zum Feuchteschutz eine weitere bauliche Maßnahme hinzu.
  • Bestimmte Arbeitsplätze — Unabhängig von Vorsorgegebieten gilt eine Messpflicht etwa für untertägige Bergwerke und Höhlen, Radonheilbäder und Anlagen der Wassergewinnung und -verteilung (§ 127 StrlSchG).

Und im eigenen Wohnhaus?

Für bestehende Wohngebäude ohne Arbeitsplätze gibt es keine Messpflicht. Die Radonstelle empfiehlt eine Messung dennoch – und bei erhöhten Werten eine Sanierung. Gerade für Käufer, Vermieter oder Hausverwaltungen kann ein belastbares Messergebnis außerdem eine wichtige Grundlage für Entscheidungen und Gespräche sein.

Fazit

Dass NRW keine Radonvorsorgegebiete kennt, sagt etwas über den Durchschnitt ganzer Gemeinden aus, nicht über Ihr Gebäude. Wer Gewissheit möchte, kommt um eine Messung im eigenen Haus nicht herum.

Quelle: Zentrale Radonstelle des Landes NRW (Stand: September 2026).

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