Blog · ca. 7 Minuten · August 18, 2026
Schimmel in Schule oder Kita: Was der UBA-Leitfaden empfiehlt, welche Sofortmaßnahmen sinnvoll sind und wie Sie Eltern informieren und die Ursache klären.

Kurz gesagt: Schimmel in einer Schule oder Kita ist ein hygienisches Problem, das Sie nicht hinnehmen sollten. Er bedeutet aber nicht automatisch eine akute Gefahr für Kinder und Personal. Als Träger gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: Ausmaß festhalten, bei größerem Befall die Räume vorübergehend aus der Nutzung nehmen, die Ursache messen lassen, fachgerecht sanieren, den Erfolg kontrollieren und Eltern wie Kollegium von Anfang an offen informieren.
Wenn eine Erzieherin schwarze Flecken hinter dem Regal meldet und Eltern nachfragen, will die Leitung vor allem eines wissen: Kann die Gruppe in dem Raum bleiben? Für Sie als Schul- oder Kitaträger beginnt damit ein Ablauf, der fachlich und kommunikativ sitzen muss. Hier lesen Sie, was das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt und wann eine Untersuchung vor Ort nötig ist.
Diese Hinweise kann die Einrichtung selbst sammeln, bevor jemand von außen kommt:
Halten Sie jeden Fund mit Datum, Raum, ungefährer Fläche und Foto fest, dazu frühere Wasserschäden und bereits ausgeführte Arbeiten.
Der UBA-Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden von 2008 ordnet Schimmelwachstum als hygienisches Problem ein, das nicht hingenommen werden sollte. Er sagt aber auch klar: Eine Schimmelquelle im Raum ist nicht gleichzusetzen mit einer akuten Gesundheitsgefährdung. Aus Vorsorge sollen Schimmelquellen trotzdem entfernt werden.
Der Schimmelleitfaden des UBA in der Fassung von 2024 gilt ausdrücklich auch für Schulen und Kindergärten. Sie gehören mit ihren Nebenräumen zur Nutzungsklasse II, für die alle Empfehlungen des Leitfadens gelten. Für separat zugängliche Keller, Lager und ähnliche Räume ohne Aufenthalt sind die Anforderungen geringer (Nutzungsklasse III).
Für sichtbaren Befall unterscheidet der Leitfaden drei Kategorien:
Als Orientierung für einen kleinen Befall nennt der Leitfaden weniger als 0,5 Quadratmeter, nur oberflächlich und mit bekannter Ursache. Mehr im Beitrag Kleiner oder großer Schimmelbefall.
Schimmel braucht Feuchte. Der Schulleitfaden des UBA nennt die typischen Quellen:
Beim Tauwasser ist die Ursache am schwersten zu finden: Bauteil, Heizen, Lüften oder ein unentdeckter Feuchteschaden. Das lässt sich laut Leitfaden meist nur durch Messungen klären. Bei Schulbauten in Hanglage, wie sie im Bergischen Land vorkommen, lohnt außerdem der Blick auf erdberührte Wände im Untergeschoss.
Kann größerer Befall nicht sofort saniert werden, nennt der UBA-Schimmelleitfaden mögliche Sofortmaßnahmen. Welche nötig sind, entscheidet der Einzelfall:
Verzichten Sie auf das Vernebeln von Desinfektionsmitteln. Der Leitfaden hält Biozide bei Schimmelsanierungen in den meisten Fällen für nicht sinnvoll.
Der Schulleitfaden des UBA beschreibt für Beschwerdefälle ein strukturiertes Vorgehen. Die wichtigsten Punkte daraus:
Der Leitfaden warnt auch vor dem Gegenteil: Ungeeignete Messungen und überzogene Bewertungen führen zu unnötigen Folgeuntersuchungen und Sanierungen. Fragen zur Gesundheit einzelner Kinder gehören in die ärztliche Praxis, nicht in ein Baugutachten. Was der UBA-Leitfaden zu Allergien sagt, fasst der Beitrag Schimmel und Gesundheit zusammen.
Am Anfang steht eine Ortsbegehung mit Begehungsprotokoll. So gehe ich vor:
Auch das gehört zum ehrlichen Befund: Bei sichtbarem Befall mit geklärter Ursache sind laut UBA in der Regel keine weiteren Messungen nötig. Eine Raumluftmessung allein ersetzt die Begehung nicht. Der Leitfaden weist darauf hin, dass sie isoliert betrachtet zu Fehlurteilen führen kann.
Das Ergebnis fasse ich in einem Gutachten zusammen, das auch für Ausschuss und Rat lesbar ist. Darauf können ein Sanierungskonzept oder die Ausschreibungsunterlagen aufbauen. Warum die Ursache vor dem Leistungsverzeichnis stehen sollte, erklärt der Beitrag Feuchter Keller in Schule oder Rathaus.
Eher nicht nötig ist ein Gutachten bei einer verschimmelten Silikonfuge oder einem kleinen, oberflächlichen Fleck mit klarer Ursache, etwa nach einem behobenen Rohrschaden. Dann reicht es, die Ursache abzustellen und die Stelle fachgerecht zu reinigen.
Sinnvoll ist eine fachliche Klärung,
Wie Sie die Gutachterleistung sauber beauftragen, lesen Sie im Beitrag Gutachterleistung vergeben.
Nicht bei jedem Befund. Bei einem kleinen Fleck oder einer Silikonfuge ist das in der Regel nicht nötig. Bei großem Befall ist es eine der Sofortmaßnahmen, die der UBA-Leitfaden nennt.
Kleinen, oberflächlichen Befall mit bekannter Ursache können nach dem UBA-Leitfaden oft auch Nicht-Fachleute beseitigen, sofern sie nicht allergisch reagieren oder an Erkrankungen des Immunsystems leiden. Großer Befall und Befall ohne bekannte Ursache gehören in die Hand einer Fachfirma, die den Arbeitsschutz beachtet.
Wenn die Ursache beseitigt, das befallene Material entfernt, der Raum gereinigt und der Erfolg kontrolliert ist. Der UBA-Leitfaden sieht diese Kontrolle vor dem Abbau der Abschottungen vor, damit der Erfolg dokumentiert ist.
Sie möchten wissen, wie ernst der Befund in Ihrer Schule oder Kita ist? Als Bausachverständiger und Fachkraft für Schimmelpilzsanierung kläre ich die Ursache unabhängig von Sanierungsfirmen, im Oberbergischen Kreis und Umgebung. Den Überblick für öffentliche Auftraggeber finden Sie im Leitartikel Öffentliche Gebäude untersuchen lassen, mein Vorgehen auf der Seite Schimmelschaden. Über das Kontaktformular erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.