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Ab welcher Größe wird aus einem Schimmelfleck ein Fall für die Fachfirma? Der UBA-Leitfaden zieht die Grenze bei einem halben Quadratmeter.

Nicht jeder Schimmelfleck erfordert sofort eine professionelle Sanierung – aber die Grenze, ab der Eigenregie nicht mehr ausreicht, ist enger gezogen, als viele annehmen. Der UBA-Leitfaden definiert sie konkret.
Nach dem UBA-Leitfaden kann Schimmelbefall geringeren bis mittleren Umfangs – unter 0,5 Quadratmetern, ausschließlich oberflächlich und mit bekannter Ursache – von Betroffenen häufig selbst beseitigt werden. Vorausgesetzt, es liegt keine Schimmelpilzallergie oder Erkrankung des Immunsystems vor.
Unabhängig von der Flächengröße betont der Leitfaden: Mit der Sanierung sollte unverzüglich begonnen werden, damit sich der Befall nicht weiter ausdehnt. Ein Abwarten vergrößert in aller Regel sowohl den Schaden als auch den späteren Sanierungsaufwand.
Bei geringem Schimmelbefall in selten oder nur kurzzeitig genutzten Räumen (Nutzungsklasse III nach UBA-Definition) kann je nach Art der Nutzung und den örtlichen Gegebenheiten in Einzelfällen sogar ganz auf eine Sanierung verzichtet werden. Diese Einschätzung sollte allerdings fachlich abgesichert sein, nicht auf einer Vermutung beruhen.
Die Grenze zwischen Eigenregie und Fachfirma hängt nicht nur von der Fläche ab, sondern auch von der Eindringtiefe und der tatsächlichen Ursache. Eine kurze fachliche Einschätzung vor der Sanierung verhindert sowohl unnötigen Aufwand bei harmlosem Befall als auch eine unzureichende Eigenreinigung bei tatsächlich größerem Schaden.
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