Blog · ca. 7 Minuten · October 13, 2026
Wasser in Schule, Turnhalle oder Rathaus: Wie Sie Starkregenschäden vor der Trocknung festhalten und Eintrittsweg und Folgeschaden sauber trennen.

Kurz gesagt: Halten Sie nach einem Starkregen den Schaden mit Fotos, Wasserständen und ersten Messwerten fest, bevor getrocknet und rückgebaut wird. Trennen Sie dabei den Eintrittsweg des Wassers von den Folgeschäden in den Räumen. Messen Sie zum Schluss, ob die Bauteile wirklich trocken sind, und dokumentieren Sie auch das.
Nach einem Unwetter steht in der Turnhalle Wasser, im Keller der Grundschule ist der Estrich nass, im Rathaus tropft es durch die Decke. In den ersten Stunden zählt, dass niemand zu Schaden kommt und der Betrieb bald weitergeht. Das ist richtig so, und die meisten Starkregenschäden lassen sich gut beheben. Schwierig wird es meist erst später, wenn niemand mehr sagen kann, wo das Wasser hereinkam, wie hoch es stand und welche Bauteile betroffen waren.
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen als Gebäudemanagement oder Hochbauamt, was Sie selbst festhalten können, worauf es bei Ursache und Folgeschaden ankommt und wann ein Sachverständiger hilft. Er gehört zur Serie Öffentliche Gebäude untersuchen lassen.
Diese Punkte sollten dokumentiert sein, bevor Wasser abgepumpt, Material entsorgt oder ein Trocknungsgerät aufgestellt wird. Wo Gefahr besteht, etwa durch Strom im Wasser, geht die Sicherheit vor.
Bei einem Starkregenschaden gibt es fast immer zwei Ebenen. Die erste ist der Eintrittsweg, also die Frage, wie das Wasser ins Gebäude kam. Die zweite sind die Folgeschäden: nasser Estrich, feuchte Wände, aufgequollene Türen, später vielleicht Schimmel. Für die Sanierung, die Versicherung und die Vorsorge brauchen Sie beide Ebenen getrennt.
Typische Eintrittswege bei öffentlichen Gebäuden sind:
Warum diese Trennung so wichtig ist: Ein Rückstau braucht eine andere Vorsorge als eine undichte Kellerwand. Und ob ein Schaden einmalig nach einem außergewöhnlichen Ereignis entstand oder eine bestehende Schwachstelle offengelegt hat, ändert die Frage, was saniert werden muss. Was nach einem Regen im Keller typisch ist, lesen Sie im Beitrag Nach dem Starkregen: Wann sich ein Kellercheck lohnt.
Für die Vorsorge lohnt ein Blick auf die Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie. Sie zeigt für Nordrhein-Westfalen modellierte Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten bei Starkregen. Das BKG weist selbst darauf hin, dass die Karte auf vereinfachten Annahmen beruht und dass genauere kommunale Starkregenkarten vorzuziehen sind, wo es sie gibt.
Welche Schäden versichert sind, regelt Ihr Versicherungsvertrag. Das kann ich nicht beurteilen. Zwei allgemeine Pflichten stehen aber im Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsfall unverzüglich melden, sobald er davon weiß (§ 30 VVG). Außerdem soll er den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern und dazu, wenn es die Umstände erlauben, Weisungen des Versicherers einholen (§ 82 VVG).
Für die Praxis heißt das: Melden Sie den Schaden früh und stimmen Sie größere Rückbauten möglichst vorher mit dem Versicherer ab. Eine gute Dokumentation hilft dabei, schnell zu handeln, ohne Beweise zu verlieren. Was ein Gutachten gegenüber einer Versicherung leisten muss, beschreibe ich im Beitrag Was ein Gutachten für die Versicherung leisten muss. Fragen zur Deckung klären Sie bitte mit Ihrem Rechtsamt oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Bei einem Starkregenschaden geht es mir um drei Dinge: den Ausgangszustand festhalten, die Ursache klären und den Abschluss der Trocknung belegen.
Warum am Ende jeder Trocknung eine Messung stehen sollte, erkläre ich im Beitrag Wann ist die Wand wirklich trocken?. Wie Estrich und Dämmschicht getrocknet werden, steht im Beitrag Wasserschaden im Estrich.
Sinnvoll ist ein Sachverständiger, wenn der Eintrittsweg unklar ist, mehrere Gebäudeteile betroffen sind, Estrich oder Dämmung durchnässt wurden oder die Versicherung eine nachvollziehbare Darstellung braucht. Stand derselbe Raum nicht zum ersten Mal unter Wasser, geht es um eine Schwachstelle und nicht um ein Einzelereignis. Für diesen Fall ist der Beitrag Feuchter Keller in Schule oder Rathaus der nächste Schritt.
Keinen Gutachter brauchen Sie, wenn nur wenig Wasser kurz auf einem gefliesten Boden stand, die Ursache klar ist, etwa eine verstopfte Rinne, und die Flächen schnell abgetrocknet sind. Dokumentieren Sie trotzdem mit Fotos und beobachten Sie die Stelle einige Wochen. Zeigen sich keine Flecken und kein Geruch, ist die Sache erledigt.
Bleiben Feuchte oder Geruch nach der Trocknung, kann daraus Schimmel entstehen. Wie Sie dann vorgehen, lesen Sie im Beitrag Schimmel in Schule oder Kita.
So früh wie möglich, am besten bevor die technische Trocknung beginnt. Die Erstmessung zeigt den Ausgangszustand. Ohne sie lässt sich später kaum belegen, wie weit die Feuchte reichte. In Nümbrecht und Umgebung sind kurzfristige Termine in der Regel möglich.
Für den ersten Überblick sind sie wertvoll. Messwerte, Messpunkte und die Einordnung von Ursache und Folgeschaden ersetzen sie aber nicht. Wichtig ist, dass die Fotos vor dem Rückbau entstehen.
Ich führe keine Trocknung aus und verdiene nicht daran. Ich kann aber vor, während und nach der Trocknung an denselben Punkten messen. So sehen Sie, ob die Maßnahme wirkt und wann sie abgeschlossen werden kann.
Brauchen Sie die Ergebnisse für Versicherung, Haushalt oder Gremien, halte ich sie in einem Gutachten fest: Befund, Messwerte, Fotos, Ursache und Empfehlung. Soll der Zustand nur mit Datum festgehalten werden, passt eine Beweissicherung. Die Konditionen finden Sie unter Preise.
Nach dem letzten Unwetter ist ein öffentliches Gebäude nass geworden? Schreiben Sie mir kurz, welches Gebäude betroffen ist und was passiert ist. Mehr zu nassen Wänden und Kellern finden Sie auf der Seite Feuchtigkeitsschaden. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Termin anfragen
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

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