Schimmel beim Hauskauf: erkennen, einordnen, verhandeln
Von Luca Marino Faller, Bausachverständiger aus Nümbrecht
Blog · ca. 7 Minuten · October 15, 2026
Schimmel bei der Besichtigung entdeckt? Woran Sie Befall und Spuren erkennen, wann er auf einen Bauschaden hinweist und wie Sie ihn vor dem Notartermin klären.

Kurz gesagt: Schimmel bei der Besichtigung ist kein automatischer Grund, vom Kauf abzusehen. Schimmel wächst nur dort, wo es dauerhaft zu feucht ist. Für Ihre Entscheidung zählt deshalb, woher die Feuchte kommt: aus der Nutzung der jetzigen Bewohner oder aus dem Gebäude selbst. Das sollten Sie vor dem Notartermin klären, solange Sie noch verhandeln können.
Ein dunkler Rand hinter dem Schrank, Flecken in der Fensterlaibung, ein muffiger Geruch im Schlafzimmer: Wie ernst ist das? Hier erkläre ich, woran Sie Schimmel und seine Spuren erkennen, wie Sie den Befund einordnen und was das für Kaufentscheidung und Preis bedeutet. Wie Schimmel allgemein entsteht, steht im Ratgeber Schimmel in der Wohnung. Um den feuchten Keller geht es im Beitrag Feuchter Keller beim Hauskauf.
Woran Sie es bei der Besichtigung selbst erkennen
Nehmen Sie eine Taschenlampe mit und sehen Sie dorthin, wo Verkäufer selten hinzeigen:
- Raumecken an Außenwänden: Graue oder schwarze Punkte, oft oben an der Decke oder unten am Boden. Dort ist die Wand meist am kältesten.
- Hinter Möbeln und Vorhängen: Bitten Sie darum, einen Schrank an der Außenwand ein Stück abzurücken. Die Rückwand des Schranks zeigt oft mehr als die Wand.
- Fensterlaibungen und Rahmen: Stockflecken, abgelöste Tapete oder dunkle Dichtungen. Wie Sie das deuten, zeigt die Seite Schimmel am Fenster.
- Bad und Küche: Befall an Silikonfugen ist häufig. Flecken an Decke und Wänden sind ein anderer Fall.
- Frische Farbe in einzelnen Ecken: Eine einzelne helle Stelle kann einen Fleck überdecken. Fragen Sie nach.
- Geruch: Riecht ein Raum muffig, obwohl nichts zu sehen ist, kann der Befall verdeckt sein, etwa hinter einer Verkleidung oder unter dem Boden.
- Hilfsmittel: Luftentfeuchter, Feuchtigkeitsfallen oder dauerhaft gekippte Fenster zeigen, dass jemand gegen Feuchte ankämpft.
Der Leitfaden des Umweltbundesamts (UBA) weist ausdrücklich darauf hin, dass Schimmel nicht immer sichtbar ist. Verdeckter Befall enthält oft mehr Biomasse als die sichtbaren Flecken. Ein unauffälliges Zimmer ist also noch kein Beleg für ein schimmelfreies Haus.
Fragen Sie den Verkäufer am besten schriftlich, ob es schon Schimmel oder einen Wasserschaden gab, wann Fenster getauscht wurden und ob es Rechnungen zu einer Sanierung gibt.
Ursachen und Einordnung
Für Ihre Kaufentscheidung ist die Frage nach der Ursache wichtiger als die Größe des Flecks. Grob gibt es drei Gruppen.
Nutzung: Wenig Lüften, kühle Schlafzimmer, Wäsche trocknen in der Wohnung, Möbel dicht an der Außenwand. Diese Ursache ziehen Sie mit dem Kauf nicht ein. Wohnen Sie anders, kann das Problem verschwinden. Ob es wirklich nur an der Nutzung lag, lässt sich aber erst sagen, wenn das Gebäude als Ursache ausgeschlossen ist.
Kalte Bauteile: Wärmebrücken an Ecken, Deckenrändern, Rollladenkästen oder Fensterlaibungen. Dort kühlt die Wand stärker ab, und an der Oberfläche steigt die Feuchte. Ein häufiger Fall im Altbau: Neue, dichte Fenster wurden eingebaut, die Wände blieben ungedämmt. Mehr dazu im Beitrag Schimmel nach Fenstertausch.
Feuchte aus der Konstruktion: Wasser von außen durch Wand oder Sockel, ein undichtes Dach, eine schadhafte Leitung oder aufsteigende Feuchte im Mauerwerk. Diese Ursache kaufen Sie mit. Sie verschwindet nicht, wenn Sie anders lüften, und sie ist meist der teurere Fall.
Oft wirken mehrere Ursachen zusammen. Das UBA ordnet sichtbaren Befall nach Größe in drei Kategorien ein. Ein bewachsener Silikonfugenrand gilt dort als Normalzustand oder geringfügiger Befall. Ab etwa einem halben Quadratmeter spricht der Leitfaden von großem Befall, der von einer Fachfirma saniert werden soll. Die Flächen sind als Orientierung gemeint, nicht als feste Grenze. Mehr dazu im Beitrag Kleiner oder großer Schimmelbefall.
Wichtig ist auch, was Sie mit dem Raum vorhaben. Ein Keller, der als Lager dient, wird nach dem UBA-Leitfaden anders bewertet als ein Kinderzimmer.
Was ich bei einer Begehung vor dem Kauf prüfe
Bei einer Kaufbegleitung gehe ich vor allem der Ursache nach:
- Fundstellen und Muster: Wo sitzt der Befall, wie groß ist er, und wiederholt er sich an ähnlichen Stellen im Haus?
- Materialfeuchte: Ich messe zerstörungsfrei an Wänden und Böden. Ist die Wand selbst feucht, spricht das gegen eine reine Nutzungsursache.
- Oberflächentemperatur und Raumklima: Kalte Ecken und die Luftfeuchte zeigen, ob Tauwasser an der Oberfläche eine Rolle spielt.
- Spuren früherer Sanierungen: Neuer Putz, Sperranstriche oder Vorsatzschalen weisen auf ein früheres Problem hin.
- Außen: Sockel, Fallrohre, Dachrinnen, Anschlüsse an Fenstern und Balkon.
Proben entnehme ich bei der Kaufbegleitung nur nach Absprache. Sie werden gesondert berechnet und im Labor ausgewertet. Für die Kaufentscheidung braucht es sie selten, denn bei sichtbarem Befall ist die Frage nicht, ob es Schimmel ist, sondern warum er dort wächst. Welche Untersuchungen es überhaupt gibt, zeigt die Seite Schimmelgutachten.
Eine ehrliche Grenze gehört dazu: Ich sehe nur, was zugänglich ist. Hinter Verkleidungen, unter Bodenbelägen oder hinter fest eingebauten Möbeln kann Befall verborgen bleiben. Wie lange ein Feuchteschaden schon besteht, kann ich nur grob einschätzen, nicht genau datieren.
Was der Befund für Kauf und Preis bedeutet
Ein Befund mit Ursache und Art der nötigen Sanierung gibt Ihnen drei Möglichkeiten: Sie kaufen zum vereinbarten Preis und planen die Sanierung ein, Sie verhandeln über den Preis oder andere Regelungen, oder Sie sehen vom Kauf ab. Wie Sie einen Befund in der Verhandlung einsetzen, erkläre ich im Beitrag Mängelbefund und Preisverhandlung.
Rechtlich gilt dabei eine Regel, die viele Käufer unterschätzen: Kennen Sie einen Mangel beim Kauf, haben Sie deswegen grundsätzlich keine Rechte mehr (§ 442 BGB). Was Sie gesehen haben, müssen Sie also vor der Unterschrift berücksichtigen. Umgekehrt hilft ein vager Verdacht nach dem Kauf wenig. Der Bundesgerichtshof hat im Februar 2026 betont, dass ein bloßer Mangelverdacht nur in Sonderfällen selbst ein Sachmangel ist (Beschluss vom 26. Februar 2026, V ZR 83/25). Sonst muss der Mangel festgestellt werden. Zugleich erinnert das Gericht daran, dass ein muffiger Geruch aus einem feuchten Keller, der durch das Haus zieht, regelmäßig ein Sachmangel ist. Was das für Ihren Vertrag heißt, klären Sie mit dem Notar oder anwaltlich. Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern liefere den bautechnischen Befund.
Typische Fehlentscheidungen
- Jeden Fleck als Ausschlussgrund werten: So verpassen Sie womöglich ein gutes Haus, dessen Problem sich mit anderer Nutzung oder einer überschaubaren Maßnahme lösen lässt.
- Den Geruch wegerklären: „Das Haus stand leer“ kann stimmen. Ein dauerhaft muffiger Geruch hat aber eine Ursache.
- Einen Schimmeltest als Diagnose nehmen: Ein Test zeigt, dass Schimmel da ist. Er zeigt nicht, warum.
- Auf Überstreichen setzen: Anstriche binden Befall nach dem UBA-Leitfaden allenfalls übergangsweise. Die Feuchte bleibt.
- Erst nach dem Notartermin prüfen: Dann lässt sich ein Befund kaum noch im Preis oder im Vertrag berücksichtigen.
Wann Sie einen Gutachter brauchen und wann nicht
Nicht nötig ist ein Sachverständiger, wenn es sich um eine einzelne bewachsene Silikonfuge oder einen kleinen Fleck mit klarer Ursache handelt, zum Beispiel im Bad ohne Fenster, und die Wand dahinter trocken ist.
Sinnvoll ist eine Begehung, wenn Schimmel an mehreren Stellen oder an Außenwänden sitzt, wenn frisch gestrichen wurde, wenn es muffig riecht, ohne dass Sie die Quelle sehen, oder wenn Sie umbauen und dämmen wollen. Haben Sie eine Innendämmung im Sinn, sollten Feuchte und Wärmebrücken vorher geklärt sein. Für diesen Fall gibt es die Kaufbegleitung: Ich sehe mir das Haus auf Schäden am Bau an und sage Ihnen das Ergebnis vor Ort. Sie kostet ab 510 € inkl. MwSt. und Anfahrt, mit schriftlichem Bericht 690 €. Den Wert der Immobilie ermittle ich nicht.
Häufige Fragen
Ist Schimmel ein Grund, das Haus nicht zu kaufen?
Nicht automatisch. Entscheidend ist die Ursache. Liegt sie in der Nutzung oder an einer gut behebbaren Stelle, ist der Befund oft planbar. Kommt die Feuchte aus der Konstruktion, sollten Sie den Sanierungsaufwand kennen, bevor Sie unterschreiben.
Muss der Verkäufer Schimmel offenlegen?
Bekannte erhebliche Mängel darf ein Verkäufer nicht arglistig verschweigen. Dann hilft ihm auch ein Haftungsausschluss im Vertrag nicht (§ 444 BGB). Ob das im Einzelfall so ist, ist eine Rechtsfrage. Fragen Sie deshalb schriftlich nach und lassen Sie sich die Antwort geben.
Brauche ich eine Luftmessung auf Schimmelsporen?
Bei sichtbarem Befall meist nicht. Dann ist klar, dass Schimmel da ist, offen ist nur die Ursache. Eine Messung kann bei Verdacht auf verdeckten Befall sinnvoll sein. Das entscheide ich nach dem Befund vor Ort und bespreche es vorher mit Ihnen.
Kann ich nach dem Kauf noch etwas tun, wenn Schimmel auftaucht?
Das hängt vom Vertrag und davon ab, was der Verkäufer wusste. Das klären Sie anwaltlich. Ich kann Ursache und Ausmaß feststellen und dokumentieren. Was dabei zu beachten ist, zeigt der Beitrag Feuchter Keller nach dem Kauf.
Sie haben ein Haus mit Schimmelspuren in der engeren Wahl? Schicken Sie mir Exposé und Fotos über das Kontaktformular und nennen Sie Besichtigungs- und Notartermin. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen möglich, kurzfristig vor einem Notartermin auch schneller. Mehr für Kaufinteressenten steht auf der Seite für Käufer.
Quellen
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, 2017, Kapitel 1, 5 (Tabelle 8) und 6, https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/4031/publikationen/240513_uba_fb_schimmelleitfaden_0.pdf
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 442 Kenntnis des Käufers, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__442.html
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 444 Haftungsausschluss, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2026, V ZR 83/25, Rn. 20 bis 24, https://www.rws-verlag.de/fileadmin/Volltexte-4/vzr_83_25.pdf
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Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
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