Blog · ca. 6 Minuten · September 14, 2026
Schimmel im Büro oder in der Praxis: Was die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.6 verlangen, welche Ursachen typisch sind und wie Sie richtig vorgehen.

Kurz gesagt: Schimmel im Büro oder in der Praxis ist zuerst ein Hinweis auf zu viel Feuchte an einer Fläche und nicht automatisch ein Grund, Räume zu räumen. Das Arbeitsstättenrecht verlangt, Mängel an der Arbeitsstätte zu beseitigen und Schimmelbildung an Raumflächen zu vermeiden. Deshalb gilt: erst die Ursache klären, dann gezielt beseitigen.
Gerade zu Beginn der Heizperiode tauchen Flecken an Außenwänden und Fenstern auf, und oft melden sich zuerst die Mitarbeiter. Die meisten Fälle lassen sich gut erklären: Warme Raumluft trifft auf eine kalte Wand, oder Feuchte kommt aus dem Mauerwerk. Hier ordne ich ein, was Sie als Arbeitgeber oder Praxisinhaber jetzt tun sollten.
Die folgenden Punkte habe ich am Text der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel ASR A3.6 geprüft. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Eine häufige Verwechslung: Die Tabelle der ASR A3.6 mit Höchstwerten für die relative Luftfeuchte gilt nur für Räume, in denen durch den Betrieb oder die Arbeit Feuchte entsteht. Sie ist keine allgemeine Grenze für jedes Büro. Die Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie als Arbeitgeber, unterstützt von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Mein Befund zur Ursache kann dafür eine Grundlage sein.
Schimmel braucht Feuchte. Woher sie kommt, entscheidet über die Maßnahme:
Der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts setzt die Ursachenklärung vor die Beseitigung. Was er im Einzelnen empfiehlt, steht im Beitrag Schimmel-Ursachen nach dem UBA-Leitfaden.
Ob es sich um kleinen oder großen Befall handelt, erklärt der Beitrag Kleiner oder großer Schimmelbefall. Davon hängt ab, ob Ihr Hausmeister die Stelle selbst entfernen kann oder eine Fachfirma nötig ist.
Eher nicht nötig ist ein Sachverständiger bei einer kleinen Stelle an der Fensterdichtung oder in einer Silikonfuge, deren Ursache offen liegt. Entfernen, Lüftung prüfen, beobachten.
Sinnvoll ist ein Befund,
Das ist eine Frage des Arbeitsschutzes, die ich nicht rechtlich beantworte. Klären Sie das mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Was ich beitragen kann, ist ein verständlicher Befund zu Ursache und nächsten Schritten, den Sie weitergeben können.
Das regelt zunächst Ihr Mietvertrag, im Streitfall klären Sie es anwaltlich. Fachlich entscheidet oft die Frage, ob die Ursache in der Bausubstanz oder in der Nutzung liegt. Die Logik dahinter erkläre ich am Beispiel der Wohnung im Beitrag Schimmel in der Mietwohnung: Wer zahlt?.
Ja, nach Absprache auch früh, abends oder samstags, damit Praxis- oder Bürobetrieb nicht gestört werden. Für Termine außerhalb der Betriebszeiten berechne ich einen Aufschlag, den wir vorher absprechen.
Der Analysetermin kostet ab 430 € zzgl. MwSt., inklusive Anfahrt. Ich messe vor Ort und erkläre Ihnen das Ergebnis mündlich. Brauchen Sie es schriftlich, etwa für den Vermieter, wird der Analysetermin auf das Gutachten (ab 1.160 € zzgl. MwSt.) angerechnet. Eine Messreihe als eigener Termin kostet 750 € zzgl. MwSt. Die Anfahrt ist im Umkreis von etwa einer Stunde Fahrzeit enthalten, weiter entfernte Standorte nach Absprache mit gesonderter Anfahrt.
Sie haben Schimmel in Büro oder Praxis entdeckt und möchten wissen, wie ernst er ist? Als Fachkraft für Schimmelpilzsanierung kläre ich die Ursache unabhängig von Sanierungsfirmen. Den Überblick für Betriebe gibt der Leitartikel Gewerbeimmobilie untersuchen lassen, mein Vorgehen bei Schimmel die Seite Schimmelschaden. Was ich für Büros und Praxen anbiete, steht auf den Seiten Bürogebäude und Praxen und Für Unternehmen. Ihre Anfrage stellen Sie über das Kontaktformular. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen, nach Absprache auch früh, abends oder samstags mit Aufschlag.
Quellen: ArbStättV § 4 und Anhang Nr. 1.5 und 3.6; ASR A3.6 Lüftung (Ausgabe Januar 2012, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 474), Nr. 4.1, 4.2 und 4.3; Umweltbundesamt, Schimmelleitfaden.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.