Blog · ca. 7 Minuten · August 7, 2026
Ihr Mieter meldet Schimmel? So reagieren Vermieter und Hausverwaltungen ruhig und richtig: Meldung festhalten, Ursache klären statt Schuld verteilen, erst dann sanieren.

Kurz gesagt: Wenn ein Mieter Schimmel meldet, reagieren Sie am besten ruhig und zeitnah: Eingang bestätigen, die Stelle ansehen, Fotos machen und die Ursache klären, bevor jemand Schuld verteilt oder saniert. Oft reicht eine Klärung vor Ort mit mündlichem Ergebnis. Kommt es zum Streit, braucht es ein Gutachten mit Messwerten.
Eine Schimmelmeldung ist für Vermieter und Hausverwaltungen kein Grund zur Panik. Sie ist der Anfang einer Dokumentation, die beiden Seiten hilft. Ich bin Bausachverständiger und Fachkraft für Schimmelpilzsanierung. Hier erkläre ich, wie Sie die Lage einschätzen, welche Schritte sinnvoll sind und was das Gesetz allgemein regelt. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt, für Vermieter etwa auch zu Haus & Grund.
Bitten Sie den Mieter um Fotos und ein paar Angaben. Daraus ergibt sich schon ein erstes Bild:
Einen ersten Anhalt gibt der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts (UBA): Bewachsene Dichtungen in Bädern und an Fensterfugen gelten dort als Normalzustand bzw. geringfügiger Befall. Auch dann sollte die Ursache erkannt und abgestellt werden (UBA-Schimmelleitfaden, S. 112). Wie sich kleiner und großer Befall unterscheiden, steht im Beitrag Kleiner oder großer Schimmelbefall.
Für das Mietverhältnis gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In eigenen Worten und nur zur Einordnung:
Wer was beweisen muss, wenn Mieter und Vermieter über die Ursache streiten, erkläre ich im Beitrag Schimmel und Beweislast. Wer am Ende die Kosten trägt, steht im Beitrag Schimmel in der Mietwohnung: Wer zahlt.
Der UBA-Leitfaden unterscheidet bauliche Ursachen, die Nutzung und sonstige Einflüsse und weist darauf hin, dass oft mehrere zusammenwirken (S. 47). In der Praxis heißt das:
Häufig kommt beides zusammen, eine etwas kühle Ecke und eine Nutzung, die mehr Feuchte erzeugt. Dann hilft es wenig, nur einer Seite die Verantwortung zuzuschreiben.
Der UBA-Leitfaden nennt die sorgfältige Ortsbegehung durch Fachleute als Basis der Bewertung und verlangt, die Untersuchung ergebnisoffen zu führen (S. 90). So gehe ich vor:
Der Analysetermin kostet ab 510 € inkl. MwSt. und Anfahrt und dauert 1–4 Stunden, das Ergebnis bespreche ich mündlich vor Ort. In Nümbrecht und Umgebung sind kurzfristige Termine in der Regel möglich. Eine Einzelmessung zeigt einen Moment. Streiten die Parteien darüber, wie geheizt und gelüftet wird, kann eine Messreihe mit Datenloggern mehr zeigen. Sie läuft meist 6 bis 12 Wochen. Als eigener Termin kostet sie 890 € inkl. MwSt., mit Aufstellen und Abholen der Datenlogger, Auswertung und Bericht. Wie das abläuft, beschreibe ich im Beitrag Raumklima-Datenlogger: Was eine Messung über mehrere Wochen zeigt.
Eher nicht nötig ist ein Sachverständiger bei einer bewachsenen Silikonfuge im Bad oder einem kleinen Fleck, der nach einem Gespräch über Heizen, Lüften und Möbelabstand nicht wiederkommt. Das sage ich offen.
Sinnvoll ist eine Messung, wenn der Schimmel wiederkommt, größer wird, an mehreren Stellen auftritt oder Mieter und Vermieter die Ursache unterschiedlich sehen. Kommt es zum Streit, erstelle ich ein Gutachten ab 1.370 € inkl. MwSt. und Anfahrt mit Fotos und Messwerten. Es ist ein Privatgutachten für den Auftraggeber, nicht für beide Seiten. Den Analysetermin rechne ich dabei an. Was Vermieter von mir erwarten können, steht auf der Seite für Vermieter, für Verwaltungen auf der Seite für Hausverwaltungen.
Beauftragt und bezahlt wird sie zunächst von dem, der den Auftrag erteilt. Ob die Kosten später von der anderen Seite zu tragen sind, hängt vom Ergebnis und vom Einzelfall ab. Das klären Sie mit einer Anwältin, einem Anwalt oder Haus & Grund.
Sie können Hinweise zum Heizen und Lüften geben und sie schriftlich festhalten. Was rechtlich verlangt werden kann, ist eine Frage für die anwaltliche Beratung. Sachlich hilft es mehr, zuerst zu messen: Liegt die Ursache im Bauteil, ändert ein Lüftungshinweis nichts.
Nein. Ich erstelle das Gutachten für den, der mich beauftragt. Es bleibt sachlich und nachvollziehbar, ist aber keine neutrale Stelle für beide Seiten.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Gesundheitliche Fragen gehören zu einer Ärztin oder einem Arzt. Meine Aufgabe ist es, die Ursache zu finden, damit der Schimmel nicht wiederkommt.
Ihr Mieter hat Schimmel gemeldet, und Sie wollen die Ursache sauber klären? Schreiben Sie mir kurz, wo die Stelle sitzt, gern mit den Fotos des Mieters. Von meinem Büro in Nümbrecht aus bin ich im Oberbergischen Kreis und Umgebung unterwegs. Wie ich bei Schimmel vorgehe, lesen Sie auf der Seite Schimmelschaden, den Überblick im Ratgeber Schimmel in der Wohnung. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Termin anfragen
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.