Balkon & Tiefgarage

Balkon neu gestalten in der WEG: Wer entscheidet über Belag und Farbe?

Blog · ca. 6 Minuten · October 3, 2026

Neuer Belag, andere Farbe, modernes Geländer: Was am Balkon der Gemeinschaft gehört, wann ein Beschluss nötig ist und warum der Zustandsbefund vor die Optik gehört.

Befundskizze: Balkon neu gestalten in der WEG: Wer entscheidet über Belag und Farbe?

Kurz gesagt: Am Balkon gehört vieles der Gemeinschaft, und was die äußere Gestaltung des Hauses prägt, kann der einzelne Eigentümer in der Regel nicht allein ändern. Gestaltung ist deshalb meist eine Gemeinschaftsentscheidung. Aus Sicht des Sachverständigen kommt die Reihenfolge dazu: erst den Zustand der Balkone feststellen, dann über die Optik beschließen. Sonst bezahlt die Gemeinschaft die schöne Oberfläche zweimal.

Ein neuer Belag, ein hellerer Farbton für die Brüstungen, Glas statt Stäben: Eine gemeinsame Gestaltung kann eine ganze Wohnanlage aufwerten. Damit daraus kein Streit und keine doppelte Rechnung wird, helfen zwei Dinge: zu wissen, wer entscheidet, und zu wissen, in welchem Zustand die Balkone sind.

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick aus Sicht eines Bausachverständigen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie es in Ihrer Anlage geregelt ist, ergibt sich aus Teilungserklärung, Vereinbarungen und Beschlüssen. Klären Sie Einzelfragen bitte mit Ihrer Verwaltung und im Zweifel anwaltlich.

Woran Sie erkennen, dass es eine Gemeinschaftsfrage ist

  • Die Änderung ist von außen sichtbar: andere Geländer, andere Brüstungsfarbe, ein Belag, der an der Stirnseite zu sehen ist.
  • Sie greift in tragende oder schützende Teile ein: Abdichtung, Balkonplatte, Brüstung oder Entwässerung.
  • Es wird gebohrt: in Fassade, Brüstung oder Balkonplatte.
  • Mehrere Balkone sind betroffen: ähnlich alt, ähnliche Schäden, ähnlicher Wunsch.
  • Eine Sanierung steht im Raum: Dann ist die Gestaltung ohnehin Teil der Planung.

Was am Balkon wem gehört

Das Wohnungseigentumsgesetz zieht die Grenze in § 5. Sondereigentum sind die Räume und die dazugehörenden Bestandteile, die verändert werden können, ohne das gemeinschaftliche Eigentum oder Rechte anderer über das unvermeidliche Maß hinaus zu beeinträchtigen und ohne die äußere Gestaltung des Gebäudes zu verändern (Abs. 1). Teile, die für Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, gehören nicht zum Sondereigentum, auch wenn sie im Bereich einer Wohnung liegen (Abs. 2).

Übertragen auf den Balkon heißt das: Balkonplatte, Abdichtung, Brüstungen, Geländer und Entwässerung gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Oberbelag oder Innenanstrich können je nach Teilungserklärung dem Sondereigentum zugeordnet sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Teilungserklärung. Wie sich daraus die Kosten der Erhaltung verteilen, beschreibt der Beitrag Balkonsanierung in der WEG: Wer zahlt was?

Erhaltung oder bauliche Veränderung?

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Maßnahmen:

  • Erhaltung: Die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 2). Wird ein schadhafter Balkon instand gesetzt und dabei gleichwertig ersetzt, ist das grundsätzlich Erhaltung.
  • Bauliche Veränderung: Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung hinausgehen, können beschlossen oder einem einzelnen Eigentümer durch Beschluss gestattet werden (§ 20 Abs. 1). Eine neue Optik, die über gleichwertigen Ersatz hinausgeht, etwa ein anderes Geländersystem oder ein neuer Belag auf allen Balkonen, kann darunter fallen.

Die Grenze ist nicht immer eindeutig, zum Beispiel wenn bei einer ohnehin nötigen Sanierung ein moderneres Material gewählt wird. Die Abgrenzung im Einzelfall klärt die Verwaltung, im Zweifel anwaltlich. Für Steckersolargeräte am Balkon kennt das Gesetz übrigens eine eigene Regel: Jeder Eigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen, über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft (§ 20 Abs. 2).

Grenzen der Gestaltung

Bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, dürfen weder beschlossen noch gestattet werden (§ 20 Abs. 4, sinngemäß). Was das im konkreten Fall bedeutet, ist eine Rechtsfrage.

Auch die Kosten regelt das Gesetz für bauliche Veränderungen gesondert, in § 21. Wird eine bauliche Veränderung einem einzelnen Eigentümer gestattet, trägt er nach § 21 Abs. 1 die Kosten. Für Maßnahmen, die die Gemeinschaft beschließt, gelten eigene Regeln. Die Einzelheiten erläutert Ihnen die Verwaltung oder Ihr Anwalt.

Die richtige Reihenfolge für Verwaltung und Beirat

  • 1. Zustand erheben: Wie steht es um Abdichtung, Beton, Entwässerung und Geländer der Balkone?
  • 2. Sanierungsbedarf und Varianten klären: Was muss ohnehin gemacht werden, und welche Wege gibt es?
  • 3. Gestaltung passend zum Befund wählen: Welcher Belag, welche Farbe und welches Geländer passen zu dem, was technisch nötig ist?
  • 4. Beschluss fassen: auf der Grundlage von Befund, Varianten und vergleichbaren Angeboten.
  • 5. Ausschreiben und ausführen: mit einer Leistungsbeschreibung, die Sanierung und Gestaltung zusammen erfasst.

Der Vorteil dieser Reihenfolge: Müssen die Balkone ohnehin saniert werden, lässt sich die neue Optik im selben Zug umsetzen. Beschließt die Gemeinschaft zuerst die Optik, kann eine spätere Sanierung den neuen Belag und den frischen Anstrich wieder zerstören. Wie ein Sanierungsbeschluss vorbereitet wird, beschreibt der Beitrag Sanierungsbeschluss in der Eigentümerversammlung, worauf es bei Angeboten ankommt, der Beitrag Sanierungsangebot prüfen.

Was ich vor Ort prüfe und für die Gemeinschaft liefere

Ich untersuche die Balkone, die Sie mir nennen: Feuchte, Abdichtung soweit zugänglich, Anschlüsse, Unterseiten, Stirnseiten und Entwässerung. Ich klopfe die Flächen ab und kartiere Hohlstellen. Bei Rost oder Abplatzungen kommt eine Betonuntersuchung hinzu, deren Proben gesondert berechnet werden.

  • Analysetermin ab 510 €: Einordnung mündlich vor Ort.
  • Gutachten ab 1.370 €: schriftlicher Befund mit Ursachen, als Grundlage für die Versammlung.
  • Sanierungskonzept ab 1.890 €: zusätzlich Maßnahmen, Varianten und Reihenfolge. Mehr auf der Seite Sanierungskonzept.
  • Ausschreibungsunterlagen: Auf Grundlage des Befunds erstelle ich Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, damit Angebote vergleichbar werden.

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. und Anfahrt. Die Gestaltung selbst, also Farbton oder Geländerdesign, ist Sache der Gemeinschaft und gegebenenfalls eines Architekten. Ich sage, was auf dem vorhandenen Bestand technisch funktioniert.

Typische Fehlentscheidungen

  • Einzelne gestalten vor, die Gemeinschaft zieht nach: Am Ende gibt es drei Belagsarten und keine einheitliche Abdichtung.
  • Gestaltungsbeschluss ohne Zustandsbefund: Die neue Optik wird bezahlt, die Sanierung folgt später und zerstört sie.
  • Belagswechsel nur bei einer Wohnung: Der Belag ist neu, die Abdichtung darunter bleibt alt.
  • Angebote vor dem Befund: Jede Firma beschreibt ihre eigene Lösung, vergleichen lässt sich nichts.
  • Geländer nach Katalog beschließen: Ob der Beton an den Befestigungspunkten gesund ist, steht in keinem Prospekt.

Wann Sie einen Gutachter brauchen und wann nicht

Keinen Gutachter brauchen Sie, wenn die Balkone nachweislich frisch saniert und intakt sind und nur über einen Farbton entschieden wird.

Einen Befund empfehle ich, bevor über Belag oder Geländer auf mehreren Balkonen beschlossen wird, wenn Schäden sichtbar sind oder wenn abgegrenzt werden muss, was schadhaft und damit Erhaltung ist und was eine gewünschte Veränderung wäre. Beim Kauf einer Wohnung lohnt der Blick in die Beschlüsse, wie der Beitrag Wohnungskauf: WEG-Unterlagen prüfen zeigt.

Häufige Fragen

Darf ich meinen Balkon allein neu fliesen?

Das hängt von der Teilungserklärung ab. Selbst wenn der Belag Sondereigentum ist, gilt für Maßnahmen, die über dessen Erhaltung hinausgehen, § 20 WEG entsprechend, eine Gestattung ist nach § 13 Abs. 2 nur entbehrlich, wenn keinem anderen Eigentümer ein Nachteil über das unvermeidliche Maß hinaus entsteht. Dazu kommt die Technik: Beim Fliesenwechsel wird die Abdichtung oft berührt, und die gehört in der Regel der Gemeinschaft. Sprechen Sie vorher mit der Verwaltung.

Muss das Geländer bei allen gleich sein?

Geländer prägen die äußere Gestaltung und gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Ob ein anderes Geländer angebracht werden darf, entscheidet deshalb die Gemeinschaft durch Beschluss, nicht der Einzelne.

Wer zahlt eine gewünschte neue Optik?

Die Kosten baulicher Veränderungen regelt § 21 WEG. Wird die Veränderung einem Einzelnen gestattet, trägt er die Kosten. Für gemeinschaftlich beschlossene Maßnahmen gibt es eigene Regeln, die Ihnen Verwaltung oder Anwalt erläutern.

Braucht die Gemeinschaft ein Gutachten vor dem Beschluss?

Ob es rechtlich erforderlich ist, beurteile ich nicht. Fachlich empfehle ich bei älteren Balkonen oder sichtbaren Schäden einen Befund vor dem Beschluss, weil er zeigt, was ohnehin gemacht werden muss und welche Gestaltung darauf passt.

Ihre Gemeinschaft möchte die Balkone neu gestalten oder steht vor einer Sanierung? Ich liefere den Befund, auf dem Sie beschließen können. Den Überblick gibt der Ratgeber Tiefgarage und Balkon, mehr zum Fachgebiet die Seite Balkonsanierung, Informationen für Verwaltungen die Seite Für Hausverwaltungen. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Anfrage senden

Radon-Check

Wie viel Radon gibt es in Ihrer Gemeinde?

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat für jede Gemeinde geschätzt, wie viel Radon die Bewohner im Mittel in ihren Wohnungen einatmen. Geben Sie Ihren Ort ein und sehen Sie, wo er im Vergleich liegt.

  • 65 Bq/m³Mittelwert in deutschen Wohnungen
  • 300 Bq/m³Referenzwert im Jahresmittel nach dem Strahlenschutzgesetz
  • 0Radonvorsorgegebiete in NRW, einzelne Häuser können trotzdem hoch belastet sein

Befundblatt

Beispiel

Alle Gemeinden in NRW sind sofort verfügbar, andere Orte in Deutschland werden beim BfS abgefragt. Bei Ortsteilen bitte die Gemeinde eingeben, etwa Gummersbach statt Derschlag.

Radon-CheckDer Check braucht JavaScript. Die Karte des BfS finden Sie im BfS-Geoportal.

Hinweis

–geschätzter Mittelwert
in Wohnungen

Im Vergleich zu Deutschland (65 Bq/m³)
–
Rang im Kreis
–

Was das für Ihr Haus heißt

    Ob Ihr Haus betroffen ist, zeigt nur eine Messung. Ich messe elektronisch über mehrere Monate, möglichst über die Heizperiode, und werte den Verlauf aus.

    Radonmessung anfragen

    Höchste Werte in meinem Einsatzgebiet

      Datenquelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Karte „Radon in Wohnungen“ (Kartenstand 2022, Grundlage Messungen 2019–2020; zuletzt geprüft am 4.10.2026), geschätzte mittlere Radon-Aktivitätskonzentration je Gemeinde, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Die Werte sind Modellschätzungen für den Durchschnitt der Gemeinde und keine Messwerte für einzelne Gebäude. Mehr dazu: Keine Radonvorsorgegebiete in NRW · Radon in NRW.

      Radon-Karte · Einsatzgebiet

      Radon in Wohnungen: mein Einsatzgebiet auf einen Blick

      Je dunkler die Gemeinde, desto höher der geschätzte Radonwert in den Wohnungen. Tippen Sie auf eine Gemeinde oder wählen Sie sie aus der Liste.

      Geschätzter Mittelwert je Gemeinde, BfS 2022Dicke Linien: Kreisgrenzen

      Radon-Karte

      Die Karte braucht JavaScript.

      –Bq/m³

      Hinweis

      Vergleich Deutschland
      –
      Rang im Kreis
      –
      Radonmessung anfragen

      Quelle: BfS, „Radon in Wohnungen“, Stand 2022, dl-de/by-2-0. Gemeindegrenzen vereinfacht. Die Werte sind Schätzungen für den Gemeindedurchschnitt, einzelne Häuser können deutlich abweichen. Ø Deutschland 65 Bq/m³, Referenzwert 300 Bq/m³.

      Taupunkt-Rechner

      Wie hoch ist das Schimmelrisiko an Ihrer Wand?

      Schimmel wächst nicht wegen der Luftfeuchte im Raum. Entscheidend ist die Feuchte direkt an der kalten Wand. Geben Sie Ihre Werte ein, der Rechner zeigt, wie nah die Wand am kritischen Bereich liegt.

      1. Raumtemperatur und Luftfeuchte zeigt jedes einfache Hygrometer.
      2. Die Wandtemperatur messen Sie mit einem Infrarot-Thermometer oder lassen sie schätzen.
      3. Ab etwa 80 % Feuchte an der Wandoberfläche können viele Schimmelpilze wachsen (Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts).

      Befundblatt

      Beispielwerte

      1. Raumluft
      °C
      %
      2. Wandtemperatur
      °C

      Wo ist die Stelle?

      Hinweis

      Der Rechner braucht JavaScript. Schildern Sie mir Ihren Fall gern direkt, ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden.

      –Feuchte an der
      Wandoberfläche

      Taupunkt
      –
      Schimmelgrenze (80 % an der Wand)
      –
      Wandtemperatur (geschätzt)
      –
      Wasser in der Raumluft
      –

      Was Sie tun können

        Sie haben schon sichtbaren Schimmel oder feuchte Stellen? Ich kläre die Ursache mit Messungen vor Ort.

        Messung vor Ort anfragen

        Der Rechner ist eine Abschätzung nach der Magnus-Formel. Er ersetzt keine Messung vor Ort: Wie lange eine Stelle feucht bleibt, wie das Material reagiert und woher die Feuchte kommt, zeigt erst die Untersuchung. Mehr zum Hintergrund: Der Taupunkt einfach erklärt · Fragen zum Rechner.

        Kontakt

        Schildern Sie mir Ihren Fall

        Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.

        Die Anfrage ist unverbindlich.

        Telefon
        Worum geht es? (optional)
        Ein Foto oder PDF, höchstens 10 MB.
        Wird hochgeladen …
        fileuploaded.jpg
        Upload failed. Max size for files is 10 MB.

        Kurze Sicherheitsprüfung läuft …

        • Unverbindlich
        • Rückmeldung werktags in 24 h

        Lieber sprechen? 02293 9387021

        Danke für Ihre Anfrage.
        Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
        Die Anfrage konnte nicht gesendet werden.
        Bitte versuchen Sie es noch einmal, oder schreiben Sie direkt an info@baureport.com.
        Office

        EINSATZGEBIET

        Von Nümbrecht aus in der Region unterwegs.

        Das Büro liegt in Nümbrecht im Oberbergischen Kreis. Von hier aus fahre ich zu Vor-Ort-Terminen in die umliegenden Kreise und Städte.

        • Büro Nümbrecht
        • Orte mit eigener Seite
        • Luftlinie 20 / 40 / 60 km
        • Einsatzregionen
        Regionen ansehen
        Einsatzkarte: Büro in Nümbrecht mit Entfernungsringen von 20, 40 und 60 Kilometern, Kreisgrenzen, Rhein und den Orten im EinsatzgebietRheinOBERBERGISCHER KREISMÄRKISCHER KREISKREIS OLPERHEIN-SIEG-KREISRHEIN.-BERG. KREIS20 km40 km60 kmGummersbachWiehlEngelskirchenWaldbrölKölnBonnOverathOlpeAttendornLüdenscheidHerscheidHagenDortmundSiegenBÜRO NÜMBRECHTN020 kmKartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende
        Leistungen

        Gutachten zu Schäden an Gebäuden

        Service
        Feuchtigkeitsschäden

        Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
        Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

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        Service
        Risssanierung

        Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

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        Service
        Radon

        Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
        Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

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        Service
        Schimmelschäden

        Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

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        Betonsanierung

        Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
        Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

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        Service
        Kellersanierung

        Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

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        Service
        Tiefgaragensanierung

        Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

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        Service
        Balkonsanierung

        Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.

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